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Die heutige Folge knüpft an Folge 56 an und erläutert die aus meiner Sicht examensrelevanten erbrechtlichen Anspruchsgrundlagen. Verbunden mit der Erörterung der jeweiligen Normen sind Überlegungen, in welcher Gestalt und mit welchem Prüfungsprogramm diese im 2. Examen auftauchen könnten.
Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB
Herausgabeanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer (§§ 2018 ff. BGB)
Das Pflichtteilsrecht (§§ 2303 ff. BGB)
Die Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB)
- § 2032 BGB
- § 2033 BGB
- § 2038 BGB
- § 2039 BGB
- § 2040 BGB
- § 2042 BGB
- §§ 13 ff. GrdstVG (bitte beachten, ob im jeweiligen Bundesland spezialgesetzliche landesrechtliche Vorschriften bestehen!
Lieber Herr Konert,
wäre es Ihnen möglich im Hinblick auf das bevorstehende mündliche Examen im Oktober nochmal eine Folge zur aktuellen Rechtsprechung und anderen aktuellen zivilrechtlichen Problemen zu machen.
Das ist leider nicht möglich, da ich von Berufs wegen weiß, was in Sachsen-Anhalt im Oktoberdurchgang geprüft werden wird. Wenn ich also eine Folge zur aktuellen Rechtsprechung machen würde, könnte ich guten Gewissens Entscheidungen, die Prüfungsstoff sind, nicht besprechen, andererseits könnte man dann anhand der Auswahl auch bestimmte Entscheidungen ausschließen. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsprechungsfolgen nur zu den Zeiten, in denen ich die Prüfungsaufgaben für die Durchgänge noch nicht kenne.
Lieber Herr Konert,
Frohes Neues Jahr.
Eine Anregung: Wie wäre es mit einem Zweiteiler zum Handels – und Gesellschaftsrecht nach dem gleichen Muster?