Folge 46 – Das Mahnverfahren

Die heutige Jubiliäumsfolge beschäftigt sich zunächst mit der Vorbereitung für die erste eigene Sitzung. Im Anschluss hieran wird das gerichtliche Mahnverfahren besprochen.

Die Vorbereitung der ersten mündlichen Verhandlung:

Das Mahnverfahren:

Autor: Christian Konert

Vizepräsident des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen-Anhalt, Arbeitsgemeinschaftsleiter für Zivilrecht (Gericht und Ergänzungsvorbereitungsdienst)

7 Gedanken zu „Folge 46 – Das Mahnverfahren“

  1. Vielen Dank für diese Folge. Eine speziellere Frage habe ich aber noch: Im Rahmen von Ansprüchen aus einem Arbeitsvertrag muss der Mahnantrag ja grds. an das Arbeitsgericht gestellt werden. Gibt es für die Arbeitsgerichte auch ein zentrales Mahngericht oder ist das örtlich zuständige Arbeitsgericht zugleich auch das „Mahngericht“?

    Und zweitens können arbeitsrechtliche Ansprüche auch mit dem Online Antrag (online-mahnverfahren.de) verfolgt werden?
    Konnte dazu online nichts finden.

    Viele Grüße!

    1. Was das Arbeitsrecht angeht, muss ich leider sagen, dass Arbeitsrecht ein Bereich ist, in dem ich mich absolut nicht auskenne. Da werde ich selber erstmal recherchieren müssen. Wenn ich etwas finde, werde ich es hier posten.

    2. Hallo Friedrich,
      zu deiner Frage hab ich folgende Aussage bei BeckOK ArbR/Hamacher ArbGG § 46a Rn. 5 gefunden:

      „Die örtliche Zuständigkeit ist in § 46a Abs. 2 abweichend von § 689 Abs. 2 ZPO geregelt. Zuständig ist das Arbeitsgericht, das für die im Urteilsverfahren erhobene Klage zuständig sein würde. Es gelten insoweit die §§ 12 ZPO ff.[…] Ab dem 1.7.2014 können die Länder zentrale Mahngerichte in der Arbeitsgerichtsbarkeit einführen. Eine ähnliche Regelung besteht in § 689 Abs. 3 ZPO. Zuständig ist dann das zentrale Mahngericht, dessen Zuständigkeit sich auf das Arbeitsgericht erstreckt, das nach Abs. 2 S. 1 zuständig ist“

      Viele Grüße
      Tine

      1. Das ist auch ungefähr das, was ich gefunden habe. Ich habe hier eine Seite gefunden, in der das Verfahren ebenfalls aufgelistet ist. Hinsichtlich der Seite „Online-Mahnantrag“ habe ich in dem dortigen Forderungskatalog keinen Punkt „Ansprüche aus Arbeitsvertrag“ gefunden, was dafür spricht, dass ein „arbeitsrechtlicher“ Mahnbescheid über diese Seite nicht beantragt werden kann (was ebenfalls zu der zitierten Kommentierung passt).

        1. Vielen Dank für die Nachforschungen und Mühen. Freue mich schon auf die kommenden strafrechtlichen/staatsanwaltlichen Folgen.
          Liebe Grüße

  2. Lieber Herr Konert,

    herzlichen Glückwunsch zum ersten Podcast-Geburtstag. Um die Reichweite dieses tollen Projekts noch weiter zu steigern, findet es sich nun auch als Lernmaterial-Tipp in der Linksammlung des Personalrats für Hamburger Referendar*innen (https://www.referendarrat-hamburg.de/links/materialien/) und wird im nächsten Referendars-Newsletter auftauchen.

    Viele Grüße von einem mittlerweile Zweitexaminierten!

    1. Vielen Dank für die Glückwünsche und ein noch größeres Dankeschön für die Aufnahme in die Linksammlung, die mir bisher nicht bekannt war, ich aber meinen Referendaren nach Durchsicht ebenfalls wärmstens empfehlen werde!

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