Folge 23 – Vollstreckungstitel und Vollstreckungsklausel

Begrüßung:

Vollstreckungstitel – Urteil:

Vollstreckungstitel – Vergleich:

Vollstreckungstitel – Kostenfestsetzungsbeschluss:

Vollstreckungstitel – Vollstreckungsbescheid:

Vollstreckungstitel – Notarielle Urkunde:

Hinweis: Ich hatte in der Folge gesagt, dass der Gerichtsstand bei der Vollstreckungsgegenklage durch den Sitz des Notars begründet wird. Dies ist nicht richtig. Ich hatte insofern fehlerhaft die Regelung des § 797 Abs. 3 ZPO im Kopf. Für die Vollstreckungsgegenklage gilt aber richtigerwiese § 797 Abs. 5 ZPO, wonach der Gerichtsstand für die Vollstreckungsgegenklage bei dem allgemeinen Gerichtsstand des Schuldners eröffnet ist.

Vollstreckungsklausel (einfache und qualifizierte Klausel):

Folge 22 – Einführung in das Zwangsvollstreckungsrecht

Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung:

Vollstreckungsorgane und Vollstreckungsmaßnahmen: