Folge 25 – Rechtsbehelfe der Zwangsvollstreckung Teil 2 (Klauselrechtsbehelfe: Sofortige Beschwerde, Klage auf Erteilung der Klausel, Klauselerinnerung und Klauselgegenklage)

Bitte die Ergänzungen zu Beginn von Folge 52 beachten!

Begrüßung & Bitte für Themenvorschläge:

  • Themenvorschläge gleich welcher Art (auch materielles Recht) können im Forum oder unter der Emailadresse Konert@ag-zivilrecht.de eingereicht werden.

Qualifizierte Vollstreckungsklauseln und Rechtsbehelfe:

Klauselrechtsbehelfe für den Gläubiger (Sofortige Beschwerde und Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel):

Klausrelrechtsbehelfe für den Schuldner (Klauselerinnerung und Klauselgegenklage):

Folge 23 – Vollstreckungstitel und Vollstreckungsklausel

Begrüßung:

Vollstreckungstitel – Urteil:

Vollstreckungstitel – Vergleich:

Vollstreckungstitel – Kostenfestsetzungsbeschluss:

Vollstreckungstitel – Vollstreckungsbescheid:

Vollstreckungstitel – Notarielle Urkunde:

Hinweis: Ich hatte in der Folge gesagt, dass der Gerichtsstand bei der Vollstreckungsgegenklage durch den Sitz des Notars begründet wird. Dies ist nicht richtig. Ich hatte insofern fehlerhaft die Regelung des § 797 Abs. 3 ZPO im Kopf. Für die Vollstreckungsgegenklage gilt aber richtigerwiese § 797 Abs. 5 ZPO, wonach der Gerichtsstand für die Vollstreckungsgegenklage bei dem allgemeinen Gerichtsstand des Schuldners eröffnet ist.

Vollstreckungsklausel (einfache und qualifizierte Klausel):

Folge 22 – Einführung in das Zwangsvollstreckungsrecht

Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung:

Vollstreckungsorgane und Vollstreckungsmaßnahmen: