Podcast: Play in new window | Download
Begrüßung:
- Richterausbildung in Sachsen-Anhalt, MDR, abgerufen am 07.04.2020
- Zugang zum Forum (derzeit noch sehr rudimentär, Ausbau ist bei entsprechender Nutzung gerne beabsichtigt)
Vollstreckungstitel – Urteil:
Vollstreckungstitel – Vergleich:
Vollstreckungstitel – Kostenfestsetzungsbeschluss:
Vollstreckungstitel – Vollstreckungsbescheid:
Vollstreckungstitel – Notarielle Urkunde:
Hinweis: Ich hatte in der Folge gesagt, dass der Gerichtsstand bei der Vollstreckungsgegenklage durch den Sitz des Notars begründet wird. Dies ist nicht richtig. Ich hatte insofern fehlerhaft die Regelung des § 797 Abs. 3 ZPO im Kopf. Für die Vollstreckungsgegenklage gilt aber richtigerwiese § 797 Abs. 5 ZPO, wonach der Gerichtsstand für die Vollstreckungsgegenklage bei dem allgemeinen Gerichtsstand des Schuldners eröffnet ist.
Vollstreckungsklausel (einfache und qualifizierte Klausel):