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Ergänzungen zu Folge 9:
- BGH, Urteil vom 15.02.2005, Az.: VI ZR 70/04: Erforderlich für die Erstattung von bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes ist es, dass die erforderliche Reparatur in dem Umfange durchgeführt wird, wie sie der Sachverständige bestimmt hat.
- In diesem Umfang ist eine fiktive Abrechnung nur in beschränktem Umfang zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 23.10.2010, Az.: VI ZR 35/10).
Was ist ein Versäumnisurteil?
Versäumnisurteilkonstellationen – Versäumnisurteil gegen den Beklagten im schriftlichen Vorverfahren:
Versäumnisurteilkonstellationen – Vollstreckungsbescheid gegen den Beklagten im Mahnverfahren:
Versäumnisurteilkonstellationen – Versäumnisurteil gegen den Beklagten im Termin:
Versäumnisurteilkonstellationen – Versäumnisurteil gegen den Kläger im Termin:
Einspruchsverfahren:
Besonderheiten in der Urteilsgestaltung – Tenorierung:
Besonderheiten in der Urteilsgestaltung – Tatbestand:
Besonderheiten in der Urteilsgestaltung – Entscheidungsgründe:
Besondere Fristenprobleme – Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren:
Besondere Fristenprobleme – Unwirksame Zustellung:
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: