Folge 29 – Aufrechnung im Prozess und Feststellungsklage

Die heutige Folge beschäftigt sich mit der Prozessaufrechnung und der Feststellungsklage. Beides sind praxiserelevante Themen, die auch in Examensklausuren vorkommen können.

Allgemeines zur Prozessaufrechnung:

Prozessuale Besonderheiten der Prozessaufrechnung, Darstellung und Prüfungsreihenfolge im Urteil:

Haupt- und Hilfsaufrechnung:

Feststellungsklage:

Folge 28 – Zustellungsrecht, Fristenberechnung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

In der heutigen Folge beschäftigen wir uns auf vielfachen Hörerwunsch mit dem Dreiklang bestehend aus Zustellungsrecht, Fristenberechnung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Nachtrag vom 29.05.2020: Nach Erscheinen der Folge ist mir noch eine interessante Entscheidung des BGH hinsichtlich des Wiedereinsetzungsrechts in die Hände gefallen. Sie behandelt zunächst die Zeitdauer, die ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für die Faxübertragung einplanen muss. Im Übrigen äußert sich der BGH in einem obiter dictum zu der Frage, ob das BeA eine gleichwertige Übertragungsmöglichkeit darstellt. Die Entscheidung ist nunmehr auch unter dem Kapitel „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ verlinkt.

Begrüßung und allgemeines zum Zustellungsrecht:

Zustellungsrecht:

Fristenberechnung:

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand:

Verabschiedung und Ergänzung zum Zustellungsrecht:

Folge 27 – Vorläufiger Rechtsschutz (Arrest und Einstweilige Verfügung)

Bitte die Korrektur zu Beginn von Folge 29 beachten!

Die heutige Folge beschäftigt sich mit dem System des einstweiligen Rechtsschutzes in der ZPO. Insbesondere betrachten wir die Instrumente „Arrest“ und „Einstweilige Verfügung“ mit den sich stellenden Abgrenzungsproblematiken.

Dinglicher Arrest:

Einstweilige Verfügung:

Verfahren:

Formalien:

  • Eingangssatz im Rubrum: „In dem Arrestverfahren“ oder „In dem einstweiligen Verfügungsverfahren“.
  • Parteibezeichnungen bei Beschlussentscheidung (egal ob Arrest oder Einstweilige Verfügung): Antragsteller / Antragsgegner
  • Parteibezeichnung bei Urteilsentscheidungen bei Einstweiliger Verfügung: Verfügungskläger / Verfügungsbeklagter
  • Parteibezeichnung bei Urteilsentscheidung bei Arrest: Arrestkläger / Arrestbeklagter
  • Rechtsmittel:
    • Bei ablehnendem Beschluss: Sofortige Beschwerde
    • Bei stattgebendem Beschluss: Widerspruch und / oder Antrag auf Fristsetzung zur Klageerhebung
    • Bei Urteil: Berufung

Folge 26 – Rechtsbehelfe der Zwangsvollstreckung Teil 3 (Drittwiderspruchsklage, Einziehungsklage, Vollstreckungserinnerung)

Drittwiderspruchsklage:

  • § 771 ZPO
  • Herget in Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Auflage, §771, Rdn. 14 ff.

Einziehungsklage:

Vollstreckungserinnerung: