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Die heutige Folge beschäftigt sich mit dem Institut der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) und erörtert nach der Vermittlung von Grundlagen die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu coronabedingten Schließungen und damit einhergeheneden Mietminderungen.
Begrüßung:
Die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB:
Mietminderung aufgrund von coronabedingten Schließungen: